Christine Greiner
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Studierte an der Universität Augsburg und schloss dort ihre juristische Ausbildung im Dezember 1989 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab.
Im Anschluss trat sie in die bereits seit 1956 bestehende Anwaltskanzlei ihres Vaters, des Kanzleigründers Dr. Heinrich Greiner, ein.
Frau Rechtsanwältin Greiner bearbeitet vor allem das Familien- und Erbrecht, sowie sämtliche Bereiche des Zivilrechts. Die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München hat ihr am 8.11.2005 den Titel "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Im Jahr 2020 wurde Frau Rechtsanwältin Greiner der Titel "Fachanwältin für Erbrecht" verliehen. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.