„Alle Jahre wieder….“: Räum- und Streupflichten
Jeden Winter stellt sich wieder die Frage, welche Räum- und Streupflichten durchzuführen sind und wer hierfür verantwortlich ist. Bei Glatteis und Schnee auf Gehwegen kommt es häufig zu Unfällen. Dann ist zu fragen, wer hierfür verantwortlich ist.
Grundsätzlich ist der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks für die Verkehrssicherheit der Fußwege verantwortlich. Dabei ist der rechtliche Ausgangspunkt der Räum- und Streupflichten die Verkehrssicherungspflicht, die derjenige zu beachten hat, der für Dritte eine Gefahrenquelle schafft oder für eine solche verantwortlich ist. Damit ist grundsätzlich der Eigentümer des Gehwegs für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Soweit dies die Gemeinde ist, haftet sie selbst, soweit sie nicht im Rahmen einer Satzung die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Gehsteige auf die Straßenanlieger abgewälzt hat.