Der Pflichtteil und die Möglichkeiten zur Ermittlung und Durchsetzung - RA Christine Greiner
Viele von Ihnen können mit dem Begriff „Pflichtteil“ durchaus etwas anfangen. Man weiß, dass es mit dem Erbrecht zu tun hat und verbunden mit einer Benachteiligung ist, da der Pflichtteilsanspruch vom Wert her nur die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs ist. Damit ist der Pflichtteil zunächst gut erklärt. Es gibt nur einen engen Kreis von Pflichtteilsberechtigten. Dies sind die Kinder und der Ehegatte. Soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind, dann auch die Eltern. Die Herausforderung besteht aber letztlich in der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs, nachdem der Pflichtteilsberechtigte in der Regel keine Vorstellungen und schon gar keine genaueren Kenntnisse vom Bestand des Nachlasses hat. Auch sind ihm häufig ausgleichungspflichtige Zuwendungen und ergänzungspflichtige Schenkungen, welche der Erblasser/in in den letzten 10 Jahren vor dem Versterben gemacht hat, nicht bekannt.