Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen

Seit September 2015 ist das Thema von Manipulationen der Motorsteuerungssoftware etc. bei Dieselfahrzeugen in aller Munde. Es begann mit Manipulationsvorwürfen gegen die VW AG.

Nachdem zunächst nur sog. Individualklagen möglich waren, die sich gegen den Fahrzeugverkäufer (soweit Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt waren) oder gegen den Fahrzeughersteller richteten, wurde durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbw) erstmals eine sog. Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Die betroffenen Fahrzeugeigentümer konnten sich dieser Musterfeststellungsklage anschließen. Ziel war, die im Raum stehenden Ansprüche gegen die Fahrzeugherstellerin, die VW AG, zu klären. Mit umfasst waren im Rahmen der Klärung auch Ansprüche gegenüber den Tochtergesellschaften.

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Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Bereits Mitte letzten Jahres wurde das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Bundestag beschlossen.

Damit soll Auswüchsen in den sozialen Medien entgegengetreten werden, in denen es zu einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation gekommen ist. So gerechtfertigt Überlegungen dahingehend sind, solche Kommentare einzugrenzen, so kritisch ist dies jedoch hinsichtlich einer konkreten Umsetzung im strafrechtlichen Alltag zu würdigen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht soll durch das Gesetz stärker geschützt werden. Deshalb wurden zahlreiche Gesetze geändert, so auch das Strafgesetzbuch (StGB). Vor allem bei § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von Straftaten unter Strafe stellt, bei den Beleidigungsdelikten und der Bedrohung wurden umfangreiche Änderungen und Erweiterungen vorgenommen.

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Teilungsversteigerung als Mittel zur Auflösung des Miteigentums am Familienheim

In Folge einer Ehescheidung muss bei bestehender Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns durchgeführt werden. Bei Gegenständen oder Immobilien, die im Miteigentum stehen, muss zudem eine Einigung über die Verteilung getroffen werden.

Probleme bereitet hier regelmäßig ein im Miteigentum stehendes Familienheim. Aufgrund der durch die Trennung notwendigen doppelten Haushaltsführung ist es in vielen Fällen keinem der Ehepartner möglich, das Haus zum Alleineigentum zu übernehmen und sowohl die Schulden alleine abzutragen, als auch den anderen Ehegatten auszuzahlen.

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