Kümmern kostet - Zur Dauer des Betreuungsunterhalts - RA Stefanie Ligas
Nach der Trennung der Eltern wachsen Kinder häufig ganz oder hauptsächlich bei einem Elternteil auf. Der betreuende Elternteil steht dann vor der Herausforderung, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen. Unterstützung bietet hierbei der Betreuungsunterhalt:
Gemeint ist damit die Unterhaltszahlung, die ein getrenntlebender oder geschiedener Elternteil an den betreuenden Elternteil zu entrichten hat, weil dieser aufgrund der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nicht in der Lage ist, seinen Unterhaltsbedarf aus eigenen Mitteln zu decken.
Vor Einführung des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) zum 01.01.2008 hat man sich häufig am sog. Altersphasenmodell des BGH, auch 0/8/15-Modell genannt, orientiert. Danach musste der betreuende Elternteil grundsätzlich bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes keine Berufstätigkeit aufnehmen, anschließend bis zum 15. Geburtstag wurde eine Halbtagstätigkeit erwartet und danach eine Vollzeiterwerbstätigkeit.

