Teilungsversteigerung als Mittel zur Auflösung des Miteigentums am Familienheim
In Folge einer Ehescheidung muss bei bestehender Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns durchgeführt werden. Bei Gegenständen oder Immobilien, die im Miteigentum stehen, muss zudem eine Einigung über die Verteilung getroffen werden.
Probleme bereitet hier regelmäßig ein im Miteigentum stehendes Familienheim. Aufgrund der durch die Trennung notwendigen doppelten Haushaltsführung ist es in vielen Fällen keinem der Ehepartner möglich, das Haus zum Alleineigentum zu übernehmen und sowohl die Schulden alleine abzutragen, als auch den anderen Ehegatten auszuzahlen.

