Teilungsversteigerung als Mittel zur Auflösung des Miteigentums am Familienheim

In Folge einer Ehescheidung muss bei bestehender Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns durchgeführt werden. Bei Gegenständen oder Immobilien, die im Miteigentum stehen, muss zudem eine Einigung über die Verteilung getroffen werden.

Probleme bereitet hier regelmäßig ein im Miteigentum stehendes Familienheim. Aufgrund der durch die Trennung notwendigen doppelten Haushaltsführung ist es in vielen Fällen keinem der Ehepartner möglich, das Haus zum Alleineigentum zu übernehmen und sowohl die Schulden alleine abzutragen, als auch den anderen Ehegatten auszuzahlen.

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Die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle neue BGH-Rechtsprechung bei hohen Einkünften

Die Düsseldorfer Tabelle stellt ein gelungenes Instrument zur Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen dar, allerdings nur, wenn sie korrekt angewendet wird:

Maßstab: bereinigtes Nettoeinkommen
Zwar ist die Einkommensspalte mit „Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen“ überschrieben, gemeint ist jedoch nicht das Nettoeinkommen, das sich aus der Gehaltsbescheinigung oder bei Selbständigen und Gewerbetreibenden aus dem Gewinn nach Steuern ergibt, sondern das sog. bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, das wie folgt ermittelt wird:

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