Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen

Seit September 2015 ist das Thema von Manipulationen der Motorsteuerungssoftware etc. bei Dieselfahrzeugen in aller Munde. Es begann mit Manipulationsvorwürfen gegen die VW AG.

Nachdem zunächst nur sog. Individualklagen möglich waren, die sich gegen den Fahrzeugverkäufer (soweit Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt waren) oder gegen den Fahrzeughersteller richteten, wurde durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbw) erstmals eine sog. Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Die betroffenen Fahrzeugeigentümer konnten sich dieser Musterfeststellungsklage anschließen. Ziel war, die im Raum stehenden Ansprüche gegen die Fahrzeugherstellerin, die VW AG, zu klären. Mit umfasst waren im Rahmen der Klärung auch Ansprüche gegenüber den Tochtergesellschaften.

Schlussendlich mündete dieses Verfahren in einen Vergleich, den die vzbw schlussendlich mit der VW AG geschlossen hat. Im Zuge dieses Verfahrens konnten die betroffenen Fahrzeugeigentümer entsprechende Ansprüche anmelden.

Neben der VW AG kamen aber auch Manipulationsvorwürfe gegen andere Fahrzeughersteller auf, insbesondere auch der Daimler AG.

Die vzbw hat nun am 07.07.2021 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage eingereicht.

Der erhobene Vorwurf lautet dahingehend, dass durch die Daimler AG in verschiedenen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und so die Abgaswerte manipuliert worden sind.

Die erhobene Musterfeststellungsklage fokussiert sich aktuell auf den Motortyp OM651, der in einer Vielzahl von Mercedes-Fahrzeugmodellen verbaut ist.

Im Rahmen des Verfahrens soll zum einen geklärt werden, ob die Daimler AG vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Darüber hinaus aber, in welchen Autos entsprechende Abschalteinrichtungen verbaut worden sind.

In den Medien thematisiert wurde vor allem das sog. „Thermofenster“, welches die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt.

Allerdings stehen auch andere Manipulationsvorwürfe im Raum, die im Rahmen der Musterfeststellungsklage geklärt werden sollen. So bestehen Verdachtsmomente, dass die Abgasreinigung beeinflusst wird über bspw. die Temperaturregelung des Kühlwassers, die Abgasrückführung oder auch die Einspritzung von Ad-Blue.

Hierbei wird auch berücksichtigt, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bereits für eine Vielzahl von Fahrzeugen Rückrufe angeordnet hat. Gegen diese Anordnungen hat die Daimler AG Rechtsmittel eingelegt. Die Daimler AG vertritt die Auffassung, dass die vorstehend genannten technischen Maßnahmen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen darstellen.

Schlussendlich vertritt die Daimler AG – auch in einer Vielzahl von Einzelverfahren – die Auffassung, ihr könne weder Vorsatz noch sittenwidriges Handeln vorgeworfen werden.

Um Rechtsklarheit für die Fahrzeugeigentümer herbeizuführen, sollen diese Fragen im Rahmen der Musterfeststellungsklage verbindlich geklärt werden.

Allerdings ist bis dato eine Anmeldung der betroffenen Fahrzeugeigentümer zur Eintragung in das Klageregister noch nicht möglich. Das im Rahmen der Musterfeststellungsklage angerufene OLG Stuttgart prüft zunächst die Zulässigkeitsvoraussetzungen für diese Klage. Erst nach Klärung der formellen Fragen wird die Möglichkeit der Eintragung bestehen.