Tilman Kotzschmar
Fachanwalt
für Verkehrsrecht
Begann das juristische Studium im Jahr 1991 an der juristischen Fakultät in Augsburg. Dort legte er 1996 die erste juristische Staatsprüfung und im Frühjahr 1998 das zweite Staatsexamen ab und schloss sich sodann der Sozietät an.
Herr Rechtsanwalt Kotzschmar bearbeitet schwerpunktmäßig den Bereich Verkehrsrecht, welcher sich im wesentlichen aus der Regulierung von Verkehrsunfällen, dem Verkehrsstrafrecht und den Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten zusammensetzt. Daneben bearbeitet er das allgemeine Zivilrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht und Baurecht.
Rechtsanwalt Kotzschmar wurde von der Rechtsanwaltskammer des OLG-Bezirks München am 13.12.2005 der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Weitere Informationen auch unter: http://kotzschmar.adac-vertragsanwalt.de